Hattingerstein (od. Nellenburgerstein), Büsingen; Kt. Schaffhausen
Im Rahmen einer Übung fotografierte und putzte die Tauchergruppe der Schaffhauser Polizei am 16. November den etwa
1,5 Quadratmeter grossen Hattingerstein im Rhein zwischen der Laag und dem Schaarenwald. Die auch
"Nellenburgerstein" genannte uralte Grenzmarkierung ist bezüglich Büsinger Gemarkung der Grenzstein Nummer 1
der insgesamt 123 Büsinger Grenzsteine.
Die noch heute gültige Grenzmarke wird auch Nellenburgerstein genannt. Es ist ein Felsblock inmitten des Rheins
aus Schrattenkalk aus dem Säntisgebiet. Dieser im Jahre 1453 erstmals urkundlich erwähnte Findling ist eine uralte Jagd-
und Fischereirechtsgrenze und seit 1839 der Grenzstein Nr. 1 an der Banngrenze zwischen Dörflingen und Büsingen und
zugleich Landesgrenzstein. Er ragt etwa ein Meter aus dem dort flachen Flussgrund empor und hat an der Oberfläche eine
Höhe von 389,90 Meter über Meer. Kantonsgeometer Hermann Bührer konnte 1934 an diesem Stein nur noch die
eingemeisselten Zeichen NB 178 feststellen. Das Nellenburger Wappen mit den drei Hirschstangen ist vermutlich
abgebröckelt oder verkalkt. Der Stein ist ausserdem auch die Grenze für das stromaufwärts liegende Fischereirecht der
Bürgergemeinde Diessenhofen und das sich flussabwärts befindliche Recht der Fischerzunft Schaffhausen, das sich bis
zum Kirchbergerbach auf Gemarkung Büsingen erstreckt.