Kreuzlistein, Nesselnbach; Kt. Aargau
Beim Kreuzlistein von Nesselnbach handelt
es sich um einen gehauenen, rund 95cm hohen Stein aus Muschelkalk mit einem
eingearbeiteten Kreuz. Der Stein steht im Waldgebiet Steinigchrüzhau.
Eine ursprünglich eingemeisselte Jahrzahl ist nicht mehr erkennbar. Die
Kreuzform ist wenig ausgeformt. Alles lässt darauf schliessen, dass es sich um
die älteste Kreuzmarkierung der Gemeinde handelt. Es wird
vermutet, dass es sich um einen Gedenkstein handelt. Ein Sühnestein währe auch
denkbar. Sühnesteine waren Rechtsdenkmähler (Steinkreuze) welche von
Totschlägern im 14.-16. Jahrhundert am Tatort aufgerichtet werden mussten.
Steinkreuze können aber nur dann als Sühnekreuze
identifiziert werden, wenn ein eindeutiger Sühnevertrag vorhanden ist -
Beispiel von 1521.
Dies ist hier nicht der Fall. Zusätzlich verwirrend ist dass im Zweiter
Bericht über die Untersuchung der erratischen Bildung im Kanton Aargau (1878)
von F. Mühleberg, der Stein als Granit und mit 1000 cm²
recht gross beschrieben wird, so als ob er gänzlich von einem anderen Stein
geschrieben hätte. - Juli 2006
