Kreuzlistein, Nesselnbach; Kt. Aargau

Beim Kreuzlistein von Nesselnbach handelt es sich um einen gehauenen, rund 95cm hohen Stein aus Muschelkalk mit einem eingearbeiteten Kreuz. Der Stein steht im Waldgebiet Steinigchrüzhau. Eine ursprünglich eingemeisselte Jahrzahl ist nicht mehr erkennbar. Die Kreuzform ist wenig ausgeformt. Alles lässt darauf schliessen, dass es sich um die älteste Kreuzmarkierung der Gemeinde handelt. Es wird vermutet, dass es sich um einen Gedenkstein handelt. Ein Sühnestein währe auch denkbar. Sühnesteine waren Rechtsdenkmähler (Steinkreuze) welche von Totschlägern im 14.-16. Jahrhundert am Tatort aufgerichtet werden mussten. Steinkreuze können aber nur dann als Sühnekreuze identifiziert werden, wenn ein eindeutiger Sühnevertrag vorhanden ist - Beispiel von 1521. Dies ist hier nicht der Fall. Zusätzlich verwirrend ist dass im Zweiter Bericht über die Untersuchung der erratischen Bildung im Kanton Aargau (1878) von F. Mühleberg, der Stein als Granit und mit 1000 cm² recht gross beschrieben wird, so als ob er gänzlich von einem anderen Stein geschrieben hätte. - Juli 2006

Info-Mail vom 2. 8. 2006