Sühnestein, Steinenkreuz, Gmd. Rüdlingen; Kt. Schaffhausen

Aus dem Kanton Schaffhausen sind fünf Steinkreuze überliefert. Lediglich das Scheibenkreuz von Steinenkreuz (Gmd. Rüdlingen) ist uns bis heute erhalten geblieben. Dieses Scheibenkreuz fällt, betrachtet man die wenigen übrigen Schweizer Sühne- bzw. Rechtsdenkmale, in Form und aussehen völlig aus dem Rahmen. Im Gegensatz zu den einfachen, vollplastischen lateinischen Kreuzformen ist jenes von Rüdlingen eine nahezu kreisrunde, in den Boden verankerte Steinplatte mit einem erhabenen heraustretenden griechischen Kreuz. Die Kreuzarme sind gleich lang, im Gegensatz zu den lateinischen Kreuzen, bei dem zumindest der Kreuzfuss wesentlich länger ist - Kreuztypen. Mit lediglich 50 cm Durchmesser ist das Scheibenkreuz von Steinenkreuz im Verhältnis zu vergleichbaren Kreuzen auf Deutschem Boden relativ bescheiden. Es ist leider kein Sühnevertrag erhalten. Aus der Reformationszeit im 15 Jh. ist die Sage vom "Steinerne Kreuz" als Andenken geblieben. Die kreisrunde Vertiefung im oberen Kreuzsegment wird als Seelenloch gedeutet. Nach dem Volksglauben soll die Seele des Erschlagenen dadurch "frei" werden. Der Stein ist aus örtlichem Molassequarzit und steht heute nicht mehr an seinem original Standort. In den 80er Jahren wurde die Strasse verbreitert und das Scheibenkreuz wurde etwa 30m versetzt. Der Weiher Steinkreuz entstand erst im Jahre 1848. Damals wurde das erste Haus beim Brunnen von einem Bauern namens Simmler erbaut. Die Siedlung wuchs in ihrer Ursprungszeit rasch auf acht Bauernhäuser heran. Der Name des Weilers war aber schon wesentlich früher entstanden und zwar etwa im Jahre 1530 während der Reformationszeit, wie es in der Sage vom Steinernen Kreuz beschrieben ist. - April 2007

    

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