Landesausbau sowie Verwaltung und Nutzung der Gemeingüter lagen in Schwyz
anders als vielerorts, wo Kirchhörenen oder Dorfschaften vorausgingen - bei
der Talgenossenschaft. Vielleicht
deshalb, weil zuerst im gesamten Talkessel wohl nur die Pfarrei Schwyz
bestand, in der alle Siedler vereinigt waren. Weisen doch die ältesten
Landessiegel den heiligen Martin, den Patron der Pfarrkirche Schwyz, auf.
Eine weitere Besonderheit besteht in der Tatsache, dass die Talschaft ihre
unabhängige Stellung und die freie Verfügung über die Gemeingüter bewahrte
und nicht an eine adelige oder klösterliche Herrschaft verlor. Zur besseren
Verwaltung des Landes gliederte man das Gebiet in Viertel ein. Ursprünglich
waren es -dem Namen entsprechend -vier Viertel, nämlich: rechts der Muota das
Obwässer- und links derselben das Nidwässerviertel, das Steiner- und das
Muotathalerviertel. Später teilte sich das Obwässerviertel in Alt- und
Neuviertel, zudem kam das Artherviertel dazu. Arth nimmt im Lande Schwyz
auch sonst eine besondere Stellung ein. Es geriet zur Zeit des Morgartenkrieges unter schwyzerische Herrschaft und wurde 1353 ins freie
Land Schwyz aufgenommen. Doch es behielt seine Genossengüter und bildet bis
heute neben der Oberallmeind Schwyz die selbständige Unterallmeind Arth.
Die Einteilung des Landes in die sechs Viertel hatte schon 1397 ihre
bleibende Form gefunden und ist bis heute fassbar bei der
Oberallmeindgemeinde im Ring zu Ibach, wo sich die Korporationsbürger nach
Vierteln geordnet versammeln und die Stimmenzähler aus den einzelnen
Vierteln gewählt werden. Die Siedlungs- und Wirtschaftsgemeinschaft der Talgenossen
emanzipierte sich im Verlaufe des 13. Jh. zur politischen Gemeinde des
Landes Schwyz, die reichsunmittelbar war, die Landsgemeindeverfassung
ausformte, die Landesbeamten und Richter wählte und Gesetze erliess.
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